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Förderung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems

Energieeffizienz verbessern, Kosten reduzieren, Emissionen verringern und dadurch die Umwelt entlasten:
Dies sind gewichtige Gründe für die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) mit dem unnötiger Energieverbrauch, Leckagen, schlechte Wirkungs- und Nutzungsgrade sowie mangelhafte Blindstromkompensation erkannt werden kann. Kostenrelevant ist auch der zeitliche Energiebedarf, der sich als Leistungsspitze oder Hoch- und Niedertarifanteil auswirkt. 

Die Praxis zeigt, dass bereits rein durch verantwortungsvollen Umgang mit den wertvollen Ressourcen oder durch geringinvestive Maßnahmen 5 – 10 % Einsparung zu erzielen sind. Engagierte Unternehmen senken signifikant ihre Energiekosten und steigern dadurch ihren Ertrag und auch ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Optimierung der Produktion und Prozesse. Zudem wird noch ein nützlicher Beitrag für die Umwelt geleistet.

Seit 2019 sind Energie- und Umweltmanagementsysteme wieder förderfähig. Bis zu 40% der Kosten eines Energiemanagemensystems werden vom Bund bezuschusst sofern es innerhalb von 24 Monaten realisiert wird.


Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software) wie das EMC 5.x von GOSSEN METRAWATT
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
  • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Nicht förderfähig sind:

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Rechnern/Servern zum Betrieb einer Energiemanagement-Software sowie zur Ansicht der Verbrauchsdaten/Berichte
  • Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Spannungsversorgungen sowie sonstige Peripheriegeräte
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Gebäude-/Prozessleitsystems, sowie Steuerungs- und Regelungstechnik, die nicht auf Prozesse im Sinne der Richtlinie einwirkt
  • Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Industrie-PCs/Speicherprogrammierbaren Steuerungen zum Betrieb des Gebäude-/Prozessleitsystems

Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.

Wer wird gefördert:

  • Private und kommunale Unternehmen aller Größenklassen und Branchen aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung, Contraktoren
  • Freiberufler, wenn die Betriebsstätte vorwiegend freiberuflich genutzt wird.

 

Liste förderfähiger Produkte

 


Unterstützung bei der Projektierung

GOSSEN METRAWATT unterstützt Sie bei der Erstellung eines Messstellenkonzepts, der Einführung und Einrichtung einer Energiedatenerfassung, der dafür notwendigen Hardware sowie der Parametrierung der Energiemanagementsoftware. Unsere Kollegen aus der Projektierung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


 

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