• Gossen Metrawatt

Gewährleistungsrecht und Herstellergarantie

Die folgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

  • Gewährleistungsrecht

    Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung und verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer ein Produkt abzugeben, das frei von Mängeln im Sinne der §§ 434 f. BGB ist. Sollten das Produkt mangelhaft sein, so ist der Verkäufer grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses zu reparieren oder zu ersetzen (sog. Nacherfüllung). Dies gilt jedoch nur, sofern die beanstandeten Mängel bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden waren, nicht jedoch für später eintretende Mängel und Verschleißerscheinungen etc. sowie Eigenverschulden des Käufers.

    Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) beträgt grundsätzlich 24 Monate. Zu beachten ist die Beweislastregel nach § 477 BGB. Demnach wird in den ersten 12 Monaten der Gewährleistungsfrist grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 12 Monaten muss der Verbraucher nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.

    Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und ergänzend nach den gesetzlichen Vorgaben. Hier gilt keine Beweislastregel, so dass grundsätzlich der Unternehmer nachzuweisen hat, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.

    Die Lieferungen und Leistungserbringungen der Gossen Metrawatt GmbH erfolgen nur an Unternehmen (b2b), da die Geräte und Leistungen grundsätzlich nicht von Verbrauchern (b2c) genutzt werden können. Die verbindlichen vertraglichen Regelungen, insbesondere zur Beschaffenheit, Haftung und Gewährleistung der Gossen Metrawatt GmbH, richten sich nach dem mit Ihnen geschlossenen Individualvertrag oder den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend gelangen die gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung.

  • Herstellergarantie

    Garantie ist eine zusätzliche, freiwillig übernommene und frei gestaltbare Selbstverpflichtung des Herstellers. Die verbindlichen vertraglichen Regelungen, insbesondere zur Dauer und zum Umfang der Garantie sowie zu den Garantieleistungen, ergeben sich aus unseren Garantiebedingungen.

    Im Reklamationsfall ist zu klären, ob der Mangel unter die Garantiebedingungen fällt und die Garantieleistung demnach kostenlos erbracht wird.

Stand: Dezember 2022

 

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